Zusammenfassung der notwendigen Unterlagen für den Antrag auf Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte: (ausführlich im o.g. Ratgeber)
1. Eine Dringlichkeitsbescheinigung: Darin sollte stehen, dass die psychotherapeutische Behandlung notwendig und nicht aufschiebbar ist. Die Dringlichkeit der Behandlung kann von einem Facharzt oder einer Fachärztin (für Psychiatrie / Neurologie / Psychosomatik / Psychotherapie) bestätigt und bescheinigt werden. Die genaue Form der Bescheinigung können Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenkasse erfragen.
Wenn Sie zuvor in einer Sprechstunde bei KV-zugelassenen Kolleg/innen waren, legen Sie Ihrem Antrag das Formular PTV11 bei.
2. Ihr Anschreiben an die Krankenkasse. (Ein Muster findet sich im obigen Ratgeber!)
3. Eine Auflistung der bisher vergeblich angerufenen Psychotherapeuten. Die Auflistung kann kurz und formlos, z.B. in tabellarischer Form erfolgen. Meist genügt die Nennung von mehreren Psychotherapeuten (5-10) mit Kassenzulassung, möglichst mit Datum der Absage und der Angabe der Wartezeit, welche Ihnen mitgeteilt wurde.
4. Antrag auf Kostenerstattung mit Begründung, (ggf. vorläufiger) Diagnose und Zusicherung der zeitnahen Behandlungsübernahme von mir.