SEELENWEGE PRIVATPRAXIS - Christiane Junker Diplom-Psychologin & Psychologische Psychotherapeutin
SEELENWEGE PRIVATPRAXIS - Christiane JunkerDiplom-Psychologin & Psychologische Psychotherapeutin 

 

Abrechnung /Kosten:

 

Das Folgende gilt für Leistungen, die in meinen Praxisräumen stattfinden.

Die Preise für die Online-Beratung finden Sie unter ONLINE-Beratung/Therapie.

Private Krankenversicherung und Beihilfe: 

Psychotherapeutische Leistungen werden von den Privaten Krankenkassen und der Beihilfe in der Regel problemlos erstattet. Grundsätzlich gelten dabei natürlich die von Ihnen mit Ihrer Privaten Krankenkasse vereinbarten Leistungsbedingungen. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler/Innen:

Für Selbstzahler/Innen berechne ich ein Honorar von 90 Euro (Sitzung mit 50 Min.). 

 

 

Paartherapie: 105 Euro (pro 50 Min.)

 

Gesetzliche Krankenkassen:

Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist in Ausnahmefällen über das Kostenerstattungsverfahren möglich. 

Sie müssen dazu Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass Sie bei Psychotherapeuten, die eine Zulassung für die gesetzlichen Krankenkassen haben, unzumutbar lange auf einen Therapieplatz warten müssen. Da Sie einen Rechtsanspruch auf einen Psychotherapieplatz haben, können Sie bei den genannten Voraussetz-

ungen möglicherweise eine Kostenzusage von Ihrer Krankenkasse bekommen.

Nähere Informationen hierzu finden Sie im Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer:

BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf
PDF-Dokument [239.8 KB]

Auch nach Einführung von Akuttherapie und Sprechstunde in gesetzlichen Psychotherapiepraxen seit dem 01.04.2017 ist eine Behandlung in Privatpraxen mit Abrechnung über die gesetzliche KV weiterhin möglich:  Siehe hierzu die Pressemitteilung der BPTK

Zusammenfassung der notwendigen Unterlagen für den Antrag auf Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte: (ausführlich im o.g. Ratgeber)

 

1. Eine Dringlichkeitsbescheinigung: Darin sollte stehen, dass die psychotherapeutische Behandlung notwendig und nicht aufschiebbar ist. Die Dringlichkeit der Behandlung kann von einem Facharzt oder einer Fachärztin (für Psychiatrie / Neurologie / Psychosomatik / Psychotherapie) bestätigt und bescheinigt werden. Die genaue Form der Bescheinigung können Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Wenn Sie zuvor in einer Sprechstunde bei KV-zugelassenen Kolleg/innen waren, legen Sie Ihrem Antrag das Formular PTV11 bei.

2. Ihr Anschreiben an die Krankenkasse. (Ein Muster findet sich im obigen Ratgeber!)

3. Eine Auflistung der bisher vergeblich angerufenen Psychotherapeuten. Die Auflistung kann kurz und formlos, z.B. in tabellarischer Form erfolgen. Meist genügt die Nennung von mehreren Psychotherapeuten (5-10) mit Kassenzulassung, möglichst mit Datum der Absage und der Angabe der Wartezeit, welche Ihnen mitgeteilt wurde.

4. Antrag auf Kostenerstattung mit Begründung, (ggf. vorläufiger) Diagnose und Zusicherung der zeitnahen Behandlungsübernahme von mir.

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